![]() | Rufen Sie uns an Tel.:+370 46 21 29 29 Mob.: +370 615 60906 |
![]() | Schreiben Sie uns |
Reisebedingungen
1. Anmeldung, Reisebestätigung
Die Reiseanmeldung kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder eMail erfolgen; sie wird frühzeitig erbeten. Der damit angebotene Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Anmelder zustande. Der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach dem Reiseprospekt und der schriftlichen Reisebestätigung.
2. Zahlung
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung ist eine Vollzahlung 6 Wochen vor Abreise zu zahlen, wenn feststeht, dass die Reise stattfindet. Rücktrittsgebühren und verauslagte Kosten sind sofort fällig.
3. Leistungs- und Preisänderung
Die Angaben in der Reiseausschreibung über Reiseroute, Beförderungsart und Unterbringung gelten unter dem Vorbehalt von Änderungen auf Grund aktueller Flug- und Hotelsituationen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß eintreten und nicht vom Reiseveranstalter (weiter RV genannt) wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. RV ist bis 3 Wochen vor Reisebeginn berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen, wenn diese auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren (Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, des der Reise zu Grunde gelegten Wechselkurses). Der Reisende erhält genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, ist der Reisende berechtigt, ohne Bezahlung eines Entgelts vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muß unverzüglich SRS gegenüber erklärt werden.
4. Rücktritt
4.1. Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers Ein Rücktrittsgesuch muß in jedem Fall unter Beifügung der Reiseunterlagen schriftlich erfolgen. Die nachstehenden pauschalierten Stornierungskosten werden zu dem Zeitpunkt berechnet, zu dem die Rücktrittserklärung bei RV eingeht.
4.2. Die Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozenten des Reisepreises:
- bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 50,- €,
- 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 45 % des Reisepreises,
- 59. bis 45. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises,
- 14. bis 01. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises,
- 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises,
- bei Nichterscheinen zum Abflug 100% des Reisepreises.
4.3. Rücktritt seitens des Veranstalters
Wird die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Reise bis 3 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Die Reiseteilnehmer erhalten in diesem Fall den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
5. Kündigung des Reisevertrages wegen besonderer Umstände
Wird die Reise durch höhere Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseteilnehmer als auch der Reiseveranstalter den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, so ist RV verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zur Rückbeförderung der Reiseteilnehmer zu treffen, falls die Rückbeförderung Teil der vereinbarten Reiseleistungen ist. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen Reiseteilnehmer und RV zur Hälfte. Die übrigen Mehrkosten trägt der Reiseteilnehmer allein.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit oder aus anderen, nicht von RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reiseteilnehmers auf anteilige Rückerstattung. RV zahlt an den Reiseteilnehmer jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an RV zurückerstattet worden sind.
7. Haftung des Reiseveranstalters
7.1. RV haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Insbesondere haftet RV für gewissenhafte Reisevorbereitung, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und ordnungsgemäße Einbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
7.2. Die vertragliche Haftung von RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit RV für den Schaden allein wegen Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gemäß dem Montrealer Abkommen vom 28. Mai 1999 gilt als vereinbart, dass sich der Reisende im Falle von Beeinträchtigungen durch Flugbeförderungsstörungen (Flugverspätungen, Überbuchungen, Nichtbeförderung, Annullierung von Flügen, verspätete Ankunft von Reisegepäck) im eigenen Namen an das Luftfahrtunternehmen wendet. Kann er seinen Entschädigungsanspruch nachweislich nicht durchsetzen, behält er sich vor, diese Rechte auch gegen den Reiseveranstalter geltend zu machen. Ein Rechtsverlust für den Reisenden ist durch diese Vereinbarung ausdrücklich ausgeschlossen. Erhaltene Entschädigungsleistungen sind auf mögliche Gewährleistungsansprüche gegen den Reiseveranstalter anzurechnen.
7.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden (z.B. fakultative Ausflüge) und im Reisepreis nicht enthalten sind. Bei Reisen mit besonderen Risiken und Expeditionscharakter (z.B Höhe, Klima, lange Fahrten auf schlechten Strecken usw.) übernimmt der Veranstalter im Hinblick auf diese Risiken keine Haftung.
8. Mitwirkungspflicht des Reiseteilnehmers
Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung und der lokalen Agentur zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Die Reiseleitung ist nicht bevollmächtigt, Ansprüche auf Schadensersatz oder Minderung anzuerkennen. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
9. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung, Abtretungsverbot
9.1. Ist dem Mangel ganz oder teilweise nicht abgeholfen worden, sollte zusammen mit der Reiseleitung eine Niederschrift angefertigt werden. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Reiseende gegenüber dem Veranstalter schriftlich geltend zu machen.
9.2. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren sechs Monate nach vertraglich vereinbartem Reiseende.
9.3. Die Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen, ebenso deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.
10. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
RV unterrichtet im Reiseprogramm über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, wie sie von den zuständigen Stellen der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht werden. Für die Einhaltung aller wichtigen Vorschriften zur Durchführung der Reise ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Anmeldung geändert werden sollten.
11. Allgemeines, Gerichtsstand
11.1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam werden, hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Reisevertrages zur Folge.
11.2. Gerichtsstand ist der Sitz des Reiseveranstalters.
Veranstalter: UAB „BaltTours“, Nagliu g. 18, LT-93123, Neringa, Litauen


